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Kinderbeihilfe oder Familienbeihilfe in Österreich?

Die Sozialleistung die man in Österreich für das in die Welt setzen von Kindern bekommt nennt sich offiziell Familienbeihilfe. Der Volksmund sagt auch oft und gerne Kinderbeihilfe dazu. Kinderbeihilfe dürfte eine ältere Bezeichnung dafür in der Alpenrepublik sein. In Deutschland ist diese Leistung als Kindergeld bekannt.

Die Familienbeihilfe oder Kinderbeihilfe hat die Aufgabe österreichischen Familien das Kinder bekommen schmackhaft zu machen. Der Erfolg dieser Massnahme ist gering. Die Geburtenrate sinkt eher anstatt sie steigt. Vielleicht wurde mit der Kinderbeihilfe aber auch nur einer noch dramatisch sinkenderen Geburtenrate vorgebeugt. Trotzdem nimmt sie bei den Sozialleistung eine tragende Rolle ein, und wird von Politikern so gut wie nie in Zweifel gezogen.

Familienbeihilfe erhält jeder für jedes Kind der Österreicher, Schweizer, oder Staatsbürger eines EU-Mitgliederlandes ist. Ebenso ist man als Drittstaatsangehöriger anspruchsberechtigt, wenn man sich auf Grund eines auf Dauer ausgerichteten Aufenthaltstitels in Österreich aufhält. Für anerkannte Flüchtlinge nach dem Asylgesetz gilt dies ebenso. Es spielt auch keine Rolle ob man einer Beschäftigung nachgeht oder nicht. Man muss allerdings mit dem Kind in einem Haushalt leben, sollte es bei den Elternteilen zu einer Trennung gekommen sein.

Die Höhe der Familienbeihilfe ist gestaffelt und richtet sich nach dem Alter des Kindes. Mehr Geld gibt es wenn das betroffene Kind eine Behinderung aufweist, die auch in den Dokumenten belegbar ist.

Alter des Kindes Monatsbetrag
ab Geburt Euro 105,40
ab 3 Jahren Euro 112,70
ab 10 Jahren Euro 130,90
ab 19 Jahren Euro 152,70

Zuschlag für ein erheblich behindertes Kind: 138,30 Euro.

Die Familienbeihilfe kann maximal bis zum 26. Lebensjahr ausbezahlt werden. Nur in Ausnahmefällen wie Zivildienst oder eine erhebliche Behinderung ist die Auszahlung bis zum 27. Lebensjahr möglich. Der Anspruch auf Familienbeihilfe entfällt wenn ein volljähriges Kind zu versteuernde Einkünfte über 9.000 Euro (Bruttobezug ohne 13. und 14. Gehalt) pro Kalenderjahr hat. Beantragt wird die Familienbeihilfe beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt. Das geht persönlich, schriftlich, oder auch online im Internet. Ausgezahlt wird die Familienbeihilfe alle 2 Monate.


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